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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim ist als erstinstanzliches Gericht zuständig für Zivil- und Strafsachen, sowie als Gericht mit zentraler Zuständigkeit für die Zwangsversteigerungssachen, Familiensachen, Nachlasssachen und die Jugendschöffengerichtssachen der Amtsgerichtsbezirke Tauberbischofsheim und Wertheim.

Für Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Mosbach zentral für die Amtsgerichtsbezirke Buchen, Adelsheim und Tauberbischofsheim zuständig.    

Die Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und seit 01.03.2015 das Vereinsregister werden beim Registergericht in Mannheim geführt.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht Tauberbischofsheim zentrales Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Tauberbischofsheim und Wertheim.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Das Amtsgericht ist seit 01.07.2012 eines der 13 zentralen Grundbuchämter und zuständig für den Landgerichtsbezirk Mosbach und den Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden zahlreiche kommunale Grundbuchämter nach dem bestehenden Eingliederungsplan in das Amtsgericht Tauberbischofsheim Abteilung Grundbuch eingegliedert.  

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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