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Amtsgericht Tauberbischofsheim

 

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim besteht als selbständige Behörde seit dem 01. September 1857. Zuvor wurde die Rechtspflege durch das Zent- und das Stadtgericht, durch das Vogteiamt, das Justizamt und zuletzt durch das Bezirksamt ausgeübt.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichtsbehörde, wie auch die Größe des Bezirks des Tauberbischofsheimer Gerichts hat sich immer wieder, zum Teil sogar erheblich, geändert.

 

1.      Errichtung des Amtsgerichts

 

Die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung war bereits seit längerer Zeit ein Anliegen des badischen Landtags und der Regierung gewesen. So lautete § 1 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 6.3.1845: „ Die Rechtspflege in der unteren Instanz wird von der Verwaltung im engeren Sinne getrennt und ausschließlich dafür bestellten Gerichten übertragen“. Die organisatorische Verwirklichung ließ allerdings noch bis 1857 auf sich warten.

In diesem Jahr war die Justizabteilung der Bezirksämter für Zivil- und Strafsachen in erster Instanz zuständig. Für Berufung und Revision waren die Hofgerichte und das Oberhofgericht zuständig. Für die Berufung war ein Streitwert von 500 Gulden Voraussetzung. Für unseren Raum war das Schwurgericht Mannheim zuständig.

Durch Verordnung vom 18.07.1857 wurde die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz beschlossen. Artikel 1 lautete wie folgt:

Artikel 1: Die Rechtspflege der Ämter wird mit dem 01. September dieses Jahres selbständigen Amtsgerichten ausgeübt.

Der erste Vorstand und Richter des Amtsgerichts Tauberbischofsheim war Amtsrichter von Litschgi.

 

2.      Weitere wichtige Daten und Entwicklungen.

 

1862                 erfolgten die ersten Eintragungen im Handelsregister

1863                 wurde beim Amtsgericht Tauberbischofsheim das Schöffengericht eingerichtet, von seinem Bezirk wurde die Stadt  

                          Külsheim abgetrennt und dem Amtsgericht Wertheim zugeschlagen. Obergericht wurde das Kreis- (später Land-

                          gericht Mosbach)

1871-1900     vereinheitlichen die Reichsgesetze das deutsche Recht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (1871 StGB, 1877  

                         ZPO, KO u. GVG, 1897 ZVG, 1898 FGG u. 1900 BGB)

1872                übernimmt das Amtsgericht Tauberbischofsheim nach Aufhebung des Amtsgerichts Gerlachsheim dessen Bezirk 

                         mit 21 Gemeinden

1872-1876     wird das heutige Amtsgerichtsgebäude erbaut

1900                erhält das Notariat Tauberbischofsheim Amtsräume im Amtsgerichtsgebäude

1930                wird das Notariat Gerlachsheim aufgelöst

1934-1945     wird das Amtsgericht Tauberbischofsheim vom Reichsjustizministerium in Berlin aus verwaltet         

1969-75          ändert sich die örtlich und sachliche Zuständigkeit des  Amtsgerichts Tauberbischofsheim wesentlich durch die

                         Gebiets - und Verwaltungsreform

1974                wird das Amtsgericht Boxberg aufgehoben

1975-76          wird das Amtsgericht renoviert und ausgebaut

1999                Konkurssachen werden auf Grund der Einführung des  Insolvenzrechts zentralisiert und dem Amtsgericht Mosbach zugeschlagen

2003               Schließung der Justizvollzugsanstalt Adelsheim - Außenstelle Tauberbischofsheim

2006              April Zentralisierung des Handelsregister,  Abgabe der Karteikarten und Akten an das zentrale Registergericht Mannheim

2012              Juli Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens - Zentralisierung der Grundbuchsachen 2012-2017, Beginn der Eingliederung kommunaler und staatlicher Grundbuchämter auf die Grundbuchabteilung bei dreizehn ausgewählten Amtsgerichten - Standort Tauberbischofsheim zuständig für Grundbücher des Landgerichtsbezirks Mosbach und Amtsgerichtsbezirk Sinsheim

2013-14         Neuverkabelung des Amtsgerichts

2015              März Zentralisierung des Vereinsregister, Abgabe der Karteikarten und Akten an das zentrale Registergericht Mannheim

2015-16         Barrierefreiheit - Einbau eines Aufzugs in das Gebäude des Amtsgerichts

 

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